Muss ich mich als Onlineshop bei LUCID registrieren?

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Muss ich mich als Onlineshop bei LUCID registrieren?

Ja. Wer verpackte Ware an private Endverbraucher in Deutschland versendet, muss sich vor der ersten Sendung im Verpackungsregister LUCID registrieren. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht.

Kurze Antwort

  1. Die Registrierung bei LUCID ist kostenlos und vor der ersten Sendung fällig.
  2. Betroffen sind Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, also auch Karton, Füllmaterial und Klebeband.
  3. Zusätzlich zur Registrierung brauchen Sie einen Vertrag mit einem dualen System — das ist der kostenpflichtige Teil.
  4. Die gemeldeten Mengen bei LUCID und beim dualen System müssen übereinstimmen.
  5. Ohne Registrierung droht ein Vertriebsverbot sowie ein Bußgeld von bis zu 200.000 €.

So läuft die Anmeldung ab

  1. Im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle registrieren und die Registrierungsnummer notieren.
  2. Einen Vertrag mit einem dualen System abschließen und die geplanten Jahresmengen je Material melden.
  3. Dieselben Mengen in LUCID als Datenmeldung hinterlegen.
  4. Die Registrierungsnummer im Shop hinterlegen — Marktplätze verlangen sie vor der Freischaltung.
  5. Am Jahresende die tatsächlichen Mengen melden und gegebenenfalls nachlizenzieren.

Praktisches Beispiel

Beispiel: ein Shop versendet im Jahr rund 1.200 Pakete mit je 300 g Karton und 20 g Folie. Das sind etwa 360 kg Papier und 24 kg Kunststoff — Mengen, die in LUCID und beim dualen System zu melden sind. Die Systembeteiligung liegt bei solchen Mengen typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr.

Häufige Fehler

  • Nur bei LUCID registrieren und den Vertrag mit dem dualen System vergessen — beides ist Pflicht.
  • Füllmaterial und Klebeband nicht mitrechnen, obwohl sie zur Versandverpackung zählen.
  • Annehmen, es gebe eine Mindestmenge — die gibt es seit 2019 nicht mehr.
  • Die Jahresabschlussmeldung auslassen, wenn mehr versendet wurde als geplant.

So hilft 4shopy

  • Die LUCID-Registrierungsnummer lässt sich als Pflichtangabe im Shop hinterlegen und wird im Impressum ausgegeben.
  • Versanddaten pro Bestellung sind exportierbar, sodass die Jahresmengen nachvollziehbar bleiben.
  • Versandarten und Verpackungsgrößen sind pro Produkt hinterlegbar.