Was braucht ein Onlineshop in Deutschland rechtlich?

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Was braucht ein Onlineshop in Deutschland rechtlich?

Ein Onlineshop, der an Verbraucher in Deutschland verkauft, braucht fünf Pflichtbausteine. Sie sind alle vor der ersten Bestellung fällig — nicht erst, wenn der Shop läuft.

Kurze Antwort

  1. Ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG, von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar.
  2. Eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular nach §§ 312g und 355 BGB; die Frist beträgt 14 Tage.
  3. Eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO und eine Einwilligung für nicht notwendige Cookies nach § 25 TDDDG.
  4. Preisangaben nach PAngV: Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, Versandkosten und — bei Mengenware — Grundpreis.
  5. Eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID, bevor die erste verpackte Ware verschickt wird.

Die Pflichtbausteine im Überblick

Pflichtangaben für einen deutschen Onlineshop

BausteinRechtsgrundlageWorauf es ankommt
Impressum§ 5 DDGName, Anschrift, E-Mail, Register und USt-IdNr., falls vorhanden
Widerrufsrecht§§ 312g, 355 BGB14 Tage, Belehrung in Textform plus Muster-Widerrufsformular
DatenschutzArt. 13 DSGVO, § 25 TDDDGErklärung plus vorherige Einwilligung für Tracking-Cookies
PreisangabenPAngVGesamtpreis inkl. USt., Versandkosten, Grundpreis bei Mengenware
VerpackungenVerpackGLUCID-Registrierung vor dem ersten Versand, plus Systembeteiligung

Der Bestellprozess selbst

  1. Die Schaltfläche zum Abschluss muss eindeutig beschriftet sein, etwa „Zahlungspflichtig bestellen“ (Button-Lösung, § 312j BGB).
  2. Unmittelbar vor dem Klick müssen Ware, Gesamtpreis, Versandkosten und Laufzeit sichtbar sein.
  3. Nach der Bestellung ist eine Bestätigung in Textform zu senden, inklusive Widerrufsbelehrung.

Häufige Fehler

  • Das Impressum liegt nur im Footer einer einzigen Seite oder ist als Bild eingebunden.
  • Die Widerrufsbelehrung stammt aus einem alten Muster und nennt keine Rücksendekosten.
  • Cookies werden gesetzt, bevor eingewilligt wurde — das Banner ist dann reine Dekoration.
  • Versandkosten erscheinen erst im letzten Checkout-Schritt statt an der Ware.
  • LUCID wird vergessen, obwohl schon die erste Umverpackung registrierungspflichtig ist.

So hilft 4shopy

  • Vorlagen für Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sind als eigene Seiten angelegt und aus dem Footer jeder Seite verlinkt.
  • Der Checkout führt die Button-Lösung, Gesamtpreis und Versandkosten vor dem Abschluss.
  • Die Bestellbestätigung geht automatisch raus, mit Rechnung aus dem 4b2b-Ökosystem.