Kann ich als Kleinunternehmer einen Onlineshop betreiben?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt online genauso wie im Ladengeschäft. Sie ändert allerdings, wie Preise dargestellt und Rechnungen ausgestellt werden.
Kurze Antwort
- Als Kleinunternehmer weisen Sie in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
- Auf jeder Rechnung steht ein Hinweis auf § 19 UStG als Grund für den fehlenden Steuerausweis.
- Sie können im Gegenzug keine Vorsteuer aus Einkäufen ziehen.
- Die Preisangabe im Shop bleibt ein Endpreis — ein Zusatz wie „zzgl. MwSt.“ wäre falsch.
- Wird die Umsatzgrenze überschritten, wechseln Sie zur Regelbesteuerung und müssen Preise und Rechnungsvorlagen umstellen.
Was sich im Shop konkret ändert
Kleinunternehmer im Vergleich zur Regelbesteuerung
| Bereich | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Preisdarstellung | Endpreis ohne Steuerausweis | Endpreis mit Angabe „inkl. MwSt.“ |
| Rechnung | Ohne Steuerbetrag, mit Hinweis auf § 19 UStG | Mit Steuersatz und Steuerbetrag |
| Vorsteuer | Kein Abzug möglich | Abzug aus Eingangsrechnungen möglich |
| Verkauf ins EU-Ausland | Schwellenwerte beachten, OSS meist nicht nötig | Ab der EU-Lieferschwelle über OSS abzurechnen |
Praktisches Beispiel
Beispiel: Sie verkaufen ein Produkt für 40 €. Als Kleinunternehmer erhält der Kunde eine Rechnung über 40 € ohne Steuerausweis, mit dem Hinweis auf § 19 UStG. Nach dem Wechsel zur Regelbesteuerung enthält derselbe Endpreis von 40 € rechnerisch 6,39 € Umsatzsteuer bei 19 % — der Nettoerlös sinkt also, wenn Sie den Endpreis nicht anpassen.
Häufige Fehler
- Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen, obwohl die Kleinunternehmerregelung gilt — der ausgewiesene Betrag wird dann trotzdem geschuldet.
- Den Hinweis auf § 19 UStG weglassen.
- Im Shop mit „Preise zzgl. MwSt.“ werben, obwohl der Endpreis gilt.
- Beim Überschreiten der Grenze die Preise nicht neu kalkulieren, sodass die Marge stillschweigend sinkt.
So hilft 4shopy
- Der Steuermodus ist pro Shop einstellbar — die Rechnungsvorlage übernimmt den Hinweis automatisch.
- Preise sind als Endpreise gepflegt, sodass die Darstellung der PAngV entspricht.
- Beim Wechsel zur Regelbesteuerung genügt eine Umstellung, ohne die Produkte neu anzulegen.