Kann ich als Kleinunternehmer einen Onlineshop betreiben?

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Kann ich als Kleinunternehmer einen Onlineshop betreiben?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt online genauso wie im Ladengeschäft. Sie ändert allerdings, wie Preise dargestellt und Rechnungen ausgestellt werden.

Kurze Antwort

  1. Als Kleinunternehmer weisen Sie in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
  2. Auf jeder Rechnung steht ein Hinweis auf § 19 UStG als Grund für den fehlenden Steuerausweis.
  3. Sie können im Gegenzug keine Vorsteuer aus Einkäufen ziehen.
  4. Die Preisangabe im Shop bleibt ein Endpreis — ein Zusatz wie „zzgl. MwSt.“ wäre falsch.
  5. Wird die Umsatzgrenze überschritten, wechseln Sie zur Regelbesteuerung und müssen Preise und Rechnungsvorlagen umstellen.

Was sich im Shop konkret ändert

Kleinunternehmer im Vergleich zur Regelbesteuerung

BereichKleinunternehmerRegelbesteuerung
PreisdarstellungEndpreis ohne SteuerausweisEndpreis mit Angabe „inkl. MwSt.“
RechnungOhne Steuerbetrag, mit Hinweis auf § 19 UStGMit Steuersatz und Steuerbetrag
VorsteuerKein Abzug möglichAbzug aus Eingangsrechnungen möglich
Verkauf ins EU-AuslandSchwellenwerte beachten, OSS meist nicht nötigAb der EU-Lieferschwelle über OSS abzurechnen

Praktisches Beispiel

Beispiel: Sie verkaufen ein Produkt für 40 €. Als Kleinunternehmer erhält der Kunde eine Rechnung über 40 € ohne Steuerausweis, mit dem Hinweis auf § 19 UStG. Nach dem Wechsel zur Regelbesteuerung enthält derselbe Endpreis von 40 € rechnerisch 6,39 € Umsatzsteuer bei 19 % — der Nettoerlös sinkt also, wenn Sie den Endpreis nicht anpassen.

Häufige Fehler

  • Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen, obwohl die Kleinunternehmerregelung gilt — der ausgewiesene Betrag wird dann trotzdem geschuldet.
  • Den Hinweis auf § 19 UStG weglassen.
  • Im Shop mit „Preise zzgl. MwSt.“ werben, obwohl der Endpreis gilt.
  • Beim Überschreiten der Grenze die Preise nicht neu kalkulieren, sodass die Marge stillschweigend sinkt.

So hilft 4shopy

  • Der Steuermodus ist pro Shop einstellbar — die Rechnungsvorlage übernimmt den Hinweis automatisch.
  • Preise sind als Endpreise gepflegt, sodass die Darstellung der PAngV entspricht.
  • Beim Wechsel zur Regelbesteuerung genügt eine Umstellung, ohne die Produkte neu anzulegen.