Wann muss ich als Onlineshop das OSS-Verfahren nutzen?

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Wann muss ich als Onlineshop das OSS-Verfahren nutzen?

Solange Sie nur nach Deutschland liefern, ist das Thema irrelevant. Sobald Sie an Privatkunden in anderen EU-Staaten verkaufen, entscheidet eine einzige Zahl: 10.000 € netto im Jahr.

Kurze Antwort

  1. Die EU-weite Lieferschwelle beträgt 10.000 € netto pro Kalenderjahr, zusammengerechnet über alle EU-Staaten.
  2. Unterhalb der Schwelle rechnen Sie mit dem deutschen Steuersatz ab.
  3. Oberhalb der Schwelle schulden Sie die Umsatzsteuer des Bestimmungslands, ab dem Umsatz, der sie überschreitet.
  4. Mit dem One-Stop-Shop melden Sie diese Umsätze zentral beim Bundeszentralamt für Steuern, statt sich in jedem Land zu registrieren.
  5. In die Schwelle zählen Warenlieferungen an Privatkunden und elektronisch erbrachte Dienstleistungen zusammen.

Vor und nach der Schwelle

Was sich beim Überschreiten der 10.000-€-Grenze ändert

BereichUnter 10.000 €Über 10.000 €
SteuersatzDeutscher Satz, 19 % oder 7 %Satz des Bestimmungslands
MeldungNormale UmsatzsteuervoranmeldungZusätzlich die OSS-Meldung beim BZSt
Registrierung im AuslandNicht nötigÜber OSS vermeidbar, sonst je Land nötig
PreisdarstellungEin Endpreis reichtEndpreis je Land, weil die Marge sonst schwankt

Praktisches Beispiel

Beispiel: Sie verkaufen 6.000 € netto nach Österreich und 5.000 € netto nach Frankreich. Zusammen sind das 11.000 € — die Schwelle ist überschritten. Ab dem Umsatz, der die 10.000 € reißt, gelten 20 % in Österreich und 20 % in Frankreich statt 19 % in Deutschland. Bei einem gleichbleibenden Endpreis von 60 € sinkt Ihr Nettoerlös von 50,42 € auf 50,00 €.

Häufige Fehler

  • Die Schwelle je Land berechnen; sie gilt für alle EU-Staaten zusammen.
  • Elektronische Dienstleistungen nicht mitzählen, obwohl sie in dieselbe Grenze fallen.
  • Nach dem Überschreiten weiter mit 19 % fakturieren und die Differenz später nachzahlen müssen.
  • Die OSS-Meldung als Ersatz für die deutsche Voranmeldung ansehen — sie kommt zusätzlich.

So hilft 4shopy

  • Steuersätze sind je Land hinterlegbar, sodass der Checkout automatisch den richtigen Satz zieht.
  • Umsätze sind nach Bestimmungsland auswertbar — Sie sehen, wie nah Sie an der Schwelle sind.
  • Die Rechnungsstellung im 4b2b-Ökosystem übernimmt Land und Steuersatz aus der Bestellung.