Wann muss ich im Onlineshop einen Grundpreis angeben?
Die fehlende Grundpreisangabe gehört zu den häufigsten Abmahngründen im deutschen E-Commerce. Sie betrifft jeden Shop, der Ware nach Menge verkauft — von Kaffee über Waschmittel bis Kabel.
Kurze Antwort
- Wird Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, ist neben dem Gesamtpreis der Grundpreis anzugeben (§ 4 PAngV).
- Die Bezugsgröße ist 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.
- Angaben wie „je 100 g“ sind als Grundpreis nicht mehr zulässig.
- Der Grundpreis muss unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises stehen.
- Verstöße gegen die PAngV sind Ordnungswidrigkeiten und können zusätzlich abgemahnt werden.
Beispiele aus der Praxis
Gesamtpreis und passender Grundpreis
| Produkt | Gesamtpreis | Grundpreis |
|---|---|---|
| Kaffee, 500 g | 8,90 € | 17,80 € je kg |
| Waschmittel, 1,5 l | 6,45 € | 4,30 € je l |
| Kabel, 5 m | 12,50 € | 2,50 € je m |
| T-Shirt | 19,90 € | Kein Grundpreis, Stückware |
Wo der Grundpreis stehen muss
- Auf der Produktseite direkt beim Gesamtpreis, nicht erst in den Details.
- In Kategorie- und Suchlisten, weil dort schon der Preis genannt wird.
- In Werbung mit Preisen, etwa auf Landingpages und in Newslettern.
- Bei Varianten je Variante — 250 g und 1 kg brauchen unterschiedliche Grundpreise.
Häufige Fehler
- Den Grundpreis nur auf der Produktseite zeigen, aber nicht in der Kategorieliste.
- Bei Sets und Multipacks die Gesamtmenge falsch berechnen.
- Den Grundpreis in kleiner grauer Schrift unter die Beschreibung setzen.
- Rabattpreise ändern, aber den Grundpreis auf dem alten Stand lassen.
So hilft 4shopy
- Füllmenge und Einheit sind Produktfelder; der Grundpreis wird daraus automatisch berechnet.
- Der berechnete Grundpreis erscheint überall dort, wo der Preis ausgegeben wird — auch in Listen.
- Bei Rabatten und Varianten wird der Grundpreis mitgeführt statt manuell gepflegt.