Wann muss ich im Onlineshop einen Grundpreis angeben?

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Wann muss ich im Onlineshop einen Grundpreis angeben?

Die fehlende Grundpreisangabe gehört zu den häufigsten Abmahngründen im deutschen E-Commerce. Sie betrifft jeden Shop, der Ware nach Menge verkauft — von Kaffee über Waschmittel bis Kabel.

Kurze Antwort

  1. Wird Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, ist neben dem Gesamtpreis der Grundpreis anzugeben (§ 4 PAngV).
  2. Die Bezugsgröße ist 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.
  3. Angaben wie „je 100 g“ sind als Grundpreis nicht mehr zulässig.
  4. Der Grundpreis muss unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises stehen.
  5. Verstöße gegen die PAngV sind Ordnungswidrigkeiten und können zusätzlich abgemahnt werden.

Beispiele aus der Praxis

Gesamtpreis und passender Grundpreis

ProduktGesamtpreisGrundpreis
Kaffee, 500 g8,90 €17,80 € je kg
Waschmittel, 1,5 l6,45 €4,30 € je l
Kabel, 5 m12,50 €2,50 € je m
T-Shirt19,90 €Kein Grundpreis, Stückware

Wo der Grundpreis stehen muss

  1. Auf der Produktseite direkt beim Gesamtpreis, nicht erst in den Details.
  2. In Kategorie- und Suchlisten, weil dort schon der Preis genannt wird.
  3. In Werbung mit Preisen, etwa auf Landingpages und in Newslettern.
  4. Bei Varianten je Variante — 250 g und 1 kg brauchen unterschiedliche Grundpreise.

Häufige Fehler

  • Den Grundpreis nur auf der Produktseite zeigen, aber nicht in der Kategorieliste.
  • Bei Sets und Multipacks die Gesamtmenge falsch berechnen.
  • Den Grundpreis in kleiner grauer Schrift unter die Beschreibung setzen.
  • Rabattpreise ändern, aber den Grundpreis auf dem alten Stand lassen.

So hilft 4shopy

  • Füllmenge und Einheit sind Produktfelder; der Grundpreis wird daraus automatisch berechnet.
  • Der berechnete Grundpreis erscheint überall dort, wo der Preis ausgegeben wird — auch in Listen.
  • Bei Rabatten und Varianten wird der Grundpreis mitgeführt statt manuell gepflegt.