Gewährleistung oder Garantie: was schulde ich als Onlinehändler?
Die beiden Begriffe werden im Alltag vermischt, sind rechtlich aber getrennt. Die Gewährleistung schulden Sie immer, die Garantie nur, wenn Sie oder der Hersteller sie versprechen.
Kurze Antwort
- Die Gewährleistung ist gesetzlich und beträgt beim Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre ab Übergabe.
- Zeigt sich ein Mangel innerhalb von zwölf Monaten, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB).
- Nach diesen zwölf Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
- Eine Garantie ist freiwillig; sobald Sie damit werben, müssen Inhalt und Bedingungen klar angegeben sein.
- Gegenüber Verbrauchern darf die Gewährleistung bei Neuware nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden.
Der Unterschied auf einen Blick
Gewährleistung im Vergleich zur Garantie
| Kriterium | Gewährleistung | Garantie |
|---|---|---|
| Grundlage | Gesetz, §§ 434 ff. BGB | Freiwilliges Versprechen |
| Wer haftet | Immer der Verkäufer | Wer sie gibt, meist der Hersteller |
| Dauer | Zwei Jahre ab Übergabe | Frei wählbar, oft ein bis fünf Jahre |
| Beweislast | Erste zwölf Monate beim Verkäufer | Nach den Garantiebedingungen |
Praktisches Beispiel
Beispiel: ein Kunde kauft im Januar einen Bluetooth-Lautsprecher. Im Juli lädt der Akku nicht mehr. Weil noch keine zwölf Monate vergangen sind, müssen Sie beweisen, dass das Gerät bei Übergabe in Ordnung war — gelingt das nicht, schulden Sie Nachbesserung oder Ersatz. Meldet sich derselbe Kunde erst nach 18 Monaten, muss er den ursprünglichen Mangel beweisen.
Häufige Fehler
- In den AGB die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen — gegenüber Verbrauchern bei Neuware unwirksam.
- Kunden pauschal an den Hersteller verweisen; Anspruchsgegner der Gewährleistung sind Sie.
- Mit einer Garantie werben, ohne Dauer, Umfang und Anschrift des Garantiegebers zu nennen.
- Die Beweislastumkehr mit der Widerrufsfrist verwechseln — beides sind völlig getrennte Regeln.
So hilft 4shopy
- Kaufdatum, Rechnung und Seriennummer sind je Bestellung nachvollziehbar hinterlegt.
- Garantiehinweise sind als Produktfeld pflegbar und erscheinen auf der Produktseite.
- Reklamationen lassen sich als Vorgang zur Bestellung führen, inklusive Nachbesserung oder Gutschrift.