Braucht mein Onlineshop ein Cookie-Banner?

Fragen • Datenschutz

Braucht mein Onlineshop ein Cookie-Banner?

Ein Banner ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist § 25 TDDDG: Zugriffe auf das Endgerät, die nicht technisch notwendig sind, brauchen eine vorherige Einwilligung — alles andere nicht.

Kurze Antwort

  1. Technisch notwendige Cookies wie Warenkorb, Login-Sitzung und Sprachwahl brauchen keine Einwilligung.
  2. Statistik- und Marketing-Werkzeuge wie Google Analytics oder ein Meta-Pixel brauchen eine aktive Einwilligung.
  3. Die Einwilligung muss vor dem Setzen erfolgen; ein Banner, das nur informiert, genügt nicht.
  4. Auf der ersten Ebene muss das Ablehnen genauso einfach sein wie das Zustimmen.
  5. Cookie-Banner und Datenschutzerklärung sind zwei getrennte Pflichten: TDDDG und Art. 13 DSGVO.

Was einwilligungsfrei ist und was nicht

Typische Cookies in einem Onlineshop

ZweckEinwilligung nötig?
Warenkorb und SitzungNein, technisch notwendig
Sprach- und LänderauswahlNein, vom Nutzer ausgelöst
Reichweitenmessung mit Google AnalyticsJa, vorherige Einwilligung
Remarketing-PixelJa, plus Nennung in der Datenschutzerklärung
Eingebettete Videos von DrittanbieternJa, sofern sie beim Laden Daten übertragen

So gehen Sie vor

  1. Listen Sie jedes Skript auf, das der Shop lädt, und ordnen Sie es „notwendig“ oder „optional“ zu.
  2. Blockieren Sie optionale Skripte, bis die Einwilligung vorliegt — sonst ist das Banner wirkungslos.
  3. Stellen Sie „Alle ablehnen“ gleichwertig neben „Alle akzeptieren“ auf die erste Ebene.
  4. Dokumentieren Sie Zeitpunkt und Umfang jeder Einwilligung und bieten Sie einen Widerruf an.
  5. Nennen Sie dieselben Dienste in der Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.

Häufige Fehler

  • Das Analytics-Skript lädt schon im Seitenkopf, bevor der Nutzer geklickt hat.
  • Auf der ersten Ebene gibt es nur „Akzeptieren“ und „Einstellungen“.
  • Ein Banner einbauen, obwohl der Shop ausschließlich notwendige Cookies nutzt — das kostet Umsatz ohne Nutzen.
  • Die Datenschutzerklärung nennt Dienste, die längst entfernt wurden, und umgekehrt.

So hilft 4shopy

  • Der Shop läuft im Grundzustand ohne Marketing-Cookies — ein Banner ist dann gar nicht erst nötig.
  • Externe Skripte werden zentral verwaltet, statt in Vorlagen verstreut zu sein.
  • Hosting und Daten liegen in der EU, was die Dokumentation nach Art. 13 DSGVO verkürzt.