Braucht mein Onlineshop ein Cookie-Banner?
Ein Banner ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist § 25 TDDDG: Zugriffe auf das Endgerät, die nicht technisch notwendig sind, brauchen eine vorherige Einwilligung — alles andere nicht.
Kurze Antwort
- Technisch notwendige Cookies wie Warenkorb, Login-Sitzung und Sprachwahl brauchen keine Einwilligung.
- Statistik- und Marketing-Werkzeuge wie Google Analytics oder ein Meta-Pixel brauchen eine aktive Einwilligung.
- Die Einwilligung muss vor dem Setzen erfolgen; ein Banner, das nur informiert, genügt nicht.
- Auf der ersten Ebene muss das Ablehnen genauso einfach sein wie das Zustimmen.
- Cookie-Banner und Datenschutzerklärung sind zwei getrennte Pflichten: TDDDG und Art. 13 DSGVO.
Was einwilligungsfrei ist und was nicht
Typische Cookies in einem Onlineshop
| Zweck | Einwilligung nötig? |
|---|---|
| Warenkorb und Sitzung | Nein, technisch notwendig |
| Sprach- und Länderauswahl | Nein, vom Nutzer ausgelöst |
| Reichweitenmessung mit Google Analytics | Ja, vorherige Einwilligung |
| Remarketing-Pixel | Ja, plus Nennung in der Datenschutzerklärung |
| Eingebettete Videos von Drittanbietern | Ja, sofern sie beim Laden Daten übertragen |
So gehen Sie vor
- Listen Sie jedes Skript auf, das der Shop lädt, und ordnen Sie es „notwendig“ oder „optional“ zu.
- Blockieren Sie optionale Skripte, bis die Einwilligung vorliegt — sonst ist das Banner wirkungslos.
- Stellen Sie „Alle ablehnen“ gleichwertig neben „Alle akzeptieren“ auf die erste Ebene.
- Dokumentieren Sie Zeitpunkt und Umfang jeder Einwilligung und bieten Sie einen Widerruf an.
- Nennen Sie dieselben Dienste in der Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.
Häufige Fehler
- Das Analytics-Skript lädt schon im Seitenkopf, bevor der Nutzer geklickt hat.
- Auf der ersten Ebene gibt es nur „Akzeptieren“ und „Einstellungen“.
- Ein Banner einbauen, obwohl der Shop ausschließlich notwendige Cookies nutzt — das kostet Umsatz ohne Nutzen.
- Die Datenschutzerklärung nennt Dienste, die längst entfernt wurden, und umgekehrt.
So hilft 4shopy
- Der Shop läuft im Grundzustand ohne Marketing-Cookies — ein Banner ist dann gar nicht erst nötig.
- Externe Skripte werden zentral verwaltet, statt in Vorlagen verstreut zu sein.
- Hosting und Daten liegen in der EU, was die Dokumentation nach Art. 13 DSGVO verkürzt.